Erste Sitzungs- Woche des Jahres 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

ich wünsche Ihnen noch ein gutes, neues Jahr und für 2022 viel Glück und vor allem Gesundheit.

Die erste Sitzungswoche des Deutschen Bundestages war geprägt von den Debatten zur Politik der Bundesregierung. Die neuen Minister haben von Mittwoch bis Freitag ihre Pläne und Absichten vorgestellt. Als konstruktive Opposition haben wir der Ampel- Regierung klare Positionen entgegenstellt und die Widersprüche und Unzulänglichkeiten des Koalitionsvertrages aufgezeigt.

Leider bewahrheiten sich die Prognosen des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass wir im Januar durch die Omikron-Variante des Coronavirus steigende Inzidenzzahlen zu verzeichnen haben. Die Bundesregierung muss Verantwortung zeigen und eine klare, verlässliche Strategie im Kampf gegen die Pandemie vorweisen. Darauf sind die Bürgerinnen und Bürger des Landes, Krankenhäuser, Schulen und Betriebe angewiesen. Insbesondere bei der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht muss Klarheit geschaffen werden.

Meiner Meinung kann es nicht sein, dass die Bundesregierung in dieser Sache eine eigene Positionierung verweigert und keinen Entwurf vorlegt, aus dem ersichtlich wird wie eine Impfpflicht aussehen und umgesetzt werden könnte und in welchem Zeitraum dies durchführbar wäre. Fest steht für mich: Die Impfung ist das Schlüsselinstrument im Kampf gegen Corona. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto besser sind diese vor schweren Krankheitsverläufen geschützt.

Erste Sitzungswoche des Jahres 2022

In der ersten Sitzungswoche des neuen Jahres hat für die CDU/CSU-Fraktion die konstruktive Oppositionsarbeit begonnen. Kritisch sehen wir immer noch den von der Regierung eingebrachten Nachtragshaushalt. Es ist äußerst fragwürdig, ob die von der Ampel-Koalition eingebrachten Kreditermächtigungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, für andere Zwecke umgewidmet werden können.

Debatte um Impfpflicht

Die neue Bundesregierung hatte Ende 2021 eine allgemeine Impfpflicht angekündigt. Mit Blick auf deren Einführung forderte der CDU-Fraktionschef Brinkhaus die Ampel-Koalition nun auf, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Viele offene Fragen dazu müssten noch beantwortet werden. Die CDU/CSU- Fraktion hat daher eine sogenannte Kleine Anfrage mit 23 Fragen eingereicht. Eine gesetzliche Impfpflicht braucht einen breiten demokratischen Konsens und ist nur so viel wert, wie sie effektiv auch umgesetzt und durchgesetzt werden kann. Diesbezüglich sind viele Fragen noch offen. Meine Befürchtung ist, dass eine Impfpflicht die Bevölkerung zudem weiter spalten könnte. Fest steht für mich aber nach wie vor: Die Impfung ist das Schlüsselinstrument im Kampf gegen Corona. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto besser sind diese vor schweren Krankheitsverläufen geschützt.

Nachdem der Bundestag Ende 2021 mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit die epidemische Lage nationaler Tragweite beendet und somit die Handlungsbefugnis an die Länder abgegeben hatte, ist es von zentraler Bedeutung, den Ländern nun die Voraussetzung für eine wirksame Pandemiebekämpfung an die Hand zu geben mit dem Ziel, die Bevölkerung zu schützen. Parallel zu unserer Kleinen Anfrage stehen wir daher in einem engen Austausch mit Sachverständigen.

Wir erwarten nun tragfähige Vorschläge der Bundesregierung, die einerseits rechtlich abgesichert und gesetzlich umsetzbar sind und gleichzeitig aufzeigen, wie die Impflücke geschlossen werden soll, und wie wir in Zukunft mit Corona leben können

Erste Sitzungswoche des Jahres 2022

In der Generaldebatte des Deutschen Bundestages zur Wirtschaftspolitik wurde deutlich, dass die Ampel- Koalition in Zukunft stärker intervenieren, regulieren und Wettbewerb beschränken will. Die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Julia Klöckner, mahnte Regierung und Parlament an, nicht hinter ihre vorherigen Versprechungen im Koalitionsvertrag, Betriebe und Arbeitnehmerschaft zu entlasten, zurückzufallen.

Unsere Familienunternehmen, unser Mittelstand und unsere Industriebetriebe mit ihren zahlreichen Arbeitsplätzen erwarten zu Recht, dass der Wirtschaftsminister in diesen herausfordernden Zeiten ein offenes Ohr für sie hat. Denn die Herausforderungen sind groß: Hohe Energie- und Rohstoffpreise, unterbrochene Lieferketten, Fachkräftemangel und ein schwächelndes Wachstum. Mein Anliegen ist, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und unterstützt wird, sodass unser Wohlstand gesichert ist und wir die Herausforderungen der Zukunft wie den Klimawandel angehen können. Dazu braucht es Freiraum für Innovationen und Unternehmertum, nachhaltige Investitionen sowie mehr Digitalisierung und Wettbewerb.

Erste Sitzung des Agrarausschusses

In der ersten Sitzung des Agrarausschusses in diesem Jahr, welche ich leiten durfte, wurde ein stellvertretender Vorsitzender gewählt. Die Position übernimmt in Zukunft mein Kollege Gero Hocker von der FDP.

Zusätzlich wurden diese Woche die Obleute gewählt. Obmann für die CDU/CSU-Fraktion im Agrarausschuss wird mein Kollege Artur Auernhammer (CSU) sein. Obleute sind Abgeordnete, die in den Ausschüssen Hauptansprechpartner ihrer Fraktionsführung sind. In jedem Ausschuss gibt es je Fraktion einen Obmann oder eine Obfrau. Sie werden bei der Vorbereitung der Ausschusssitzungen eingebunden und formulieren die Interessen ihrer jeweiligen Fraktion. Für die Fraktionen sind die Obleute daher Mittler der Ausschussarbeit, weil sie einen guten Überblick über den Stand der Detailarbeit in ihrem Ausschuss haben

Berliner Termine

Diese Woche habe ich an zwei spannenden Terminen teilgenommen. Bei einem Treffen mit der deutschen Geflügelwirtschaft habe ich mich über die Zukunft der Branche in Deutschland ausgetauscht. Auf dem Weg zu mehr Tierwohl, besserem Klimaschutz und einer ressourcenschonenden Erzeugung bleibt Deutschland ein guter Standort. Doch es gibt auch viele Herausforderungen: In offenen internationalen Märkten mit teils deutlich niedrigeren Tierwohl- und Erzeugungsstandards und -kosten als in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten, steht unsere Geflügelwirtschaft vor ökonomischen Herausforderungen. Die hohen Forderungen der Verbraucher stehen oft nicht im Einklang mit deren Kaufentscheidungen.

Mein großes Anliegen ist, eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung durchzusetzen, sowie eine eindeutige Herkunftskennzeichnung zu etablieren. Wichtig ist auch die Finanzierungssicherung für die Stallumbauten und Rechtssicherheit und Perspektiven für die Landwirte und ihre Betriebsnachfolger und - nachfolgerinnen.

Beim Neujahrsempfang des Bundesverbands der praktizierenden Tierärzte habe ich auf die gute Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung des neuen Tierarzneimittelgesetzes hingewiesen. Es wird am 28. Januar 2022 in Kraft treten und bringt Neuerungen für die Herstellung, Zulassung, Abgabe und Anwendung von Medikamenten.

Weitere Themen, die künftig anstehen, sind die Anhebung bzw. Anpassung der Tierärztegebührenordnung an den Arbeitsumfang und eine Strategie gegen den Tierarztmangel, der besonders in abgelegeneren Gegenden zu großen Schwierigkeiten führt. Das liegt auch an der Veränderung des Berufsbildes. Aus den ehedem inhabergeführten kleinen Allround-Praxen sind vielerorts spezialisierte, größere Praxen geworden, mit immer mehr Tierärztinnen und Tierärzten im Angestelltenverhältnis. Hier braucht es eine Flexibilisierung beim Arbeitszeitrecht.

Als Landwirt kenne ich die Arbeitszeiten der Tierärzte. Die Tiere auf unserem Hof sind jahrelang von Tierärzten betreut worden, die ihren Dienst um 6 Uhr in der Frühe beginnen, abends um zehn Uhr Feierabend machen und manchmal auch zusätzlich noch nachts Notdienst verrichten. Zu viele Tierärzte stehen vor dem Zielkonflikt zwischen den rechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und dem Berufsethos, stets dem Tierschutz zu dienen. Hier muss sich etwas ändern. Denn wenn wir mehr Tierschutz und Tierwohl wollen, brauchen wir die Tierärzte. Das hohe Niveau beim Tierschutz, bei der Tiergesundheit und beim Tierwohl sowie auch der Lebensmittelsicherheit wäre ohne die Arbeit und das Wissen der Tierärzte, ohne das ethische und moralische Handeln für unsere Mitgeschöpfe in Deutschland nicht möglich

Ampel- Regierung nimmt Arbeit auf

Liebe Leserinnen und Leser,

die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen und wir haben als CDU/CSU- Bundestagsfraktion die Weichen für vier Jahre Oppositionspolitik gestellt. Dabei werden wir uns als größte Oppositionsfraktion konstruktiv-kritisch mit den Vorhaben der Ampel-Regierung auseinandersetzen.

Bereits beim ersten großen Vorhaben der neuen Bundesregierung, dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2021, zeigt sich eindrucksvoll, wie teuer die vorgebliche Einigkeit der Ampel-Koalition erkauft worden ist. Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie werden zweckentfremdet, um teure Versprechen zu finanzieren – ohne Rücksicht auf die Rechte zukünftiger Generationen und verfassungsrechtliche Grundsätze. Insgesamt 60 Mrd. Euro sollen in einem Fonds zwischengeparkt werden.

Natürlich muss es unser Ziel sein, die Wirtschaft gerade in Krisenzeiten zu unterstützen, damit auch in Zukunft Arbeitsplätze gesichert, Alters- und Gesundheitsversorgung gewährleistet sind und Familien unterstützt werden. In den letzten Jahren waren wir durch eine starke Wirtschaft und solide Finanzpolitik gut aufgestellt. „Das Geld muss erst erwirtschaftet werden, bevor es ausgegeben werden kann“ – nach diesem Credo hat die Union als Regierungspartei in den vergangenen vier Legislaturperioden gearbeitet. Daran werden wir auch als Opposition festhalten, unsere eigenen Schwerpunkte setzen und Konzepte entwickeln, die unserer Vorstellung von einer guten Zukunft für unser Land entsprechen.

Die Ampel-Regierung nimmt ihre Arbeit auf

Eine Woche nach seiner Wahl zum Bundeskanzler hat Olaf Scholz am Mittwoch im Bundestag das Programm der Ampel-Koalition für die kommende Legislaturperiode vorgestellt. In seiner Regierungserklärung beschwor er „Aufbruch und Fortschritt“ und kündigte an, zentrale Vorhaben im Bereich Klimaschutz, Digitalisierung und wirtschaftliche Transformation anpacken zu wollen. An seine Rede schloss sich eine Aussprache an, in der der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus, erstmals die Rolle des Oppositionsführers einnahm. Brinkhaus kündigte eine konstruktive, aber kritische Oppositionspolitik an.

Scholz sprach von den tiefgreifenden Änderungen, die angesichts des Klimawandels ergriffen werden müssten. Wie allerdings der technisch notwendige Fortschritt unseres Landes vonstatten gehen soll, wenn Deutschland bis 2045 Klimaneutralität und den Kohleausstieg bis 2030 erreichen will, erläuterte er nicht. Es wird nicht reichen, dass die neue Regierung für das Kanzleramt und mehrere Ministerien insgesamt 176 neue Stellen schafft.

Nachtragshaushalt der Ampel beträgt 60 Milliarden Euro

Vielmehr sollte die neue Regierung für all ihre Vorhaben die Kosten im Blick behalten, aber auch die für die Bürgerinnen und Bürger relevanten Themen wie Renten-, Wirtschafts-, Familien- und Sicherheitspolitik.

Die FDP hat ihr Wort gegeben für nachhaltige Finanzen und umsichtige Ausgaben. Dieses Versprechen hat gerade einmal eine knappe Woche gehalten, denn bereits am Donnerstag legte die neue Bundesregierung einen Nachtragshaushalt von 60 Milliarden Euro vor.

Der von Lindner vorgelegte Nachtragshaushalt sei "ein Sägen an dem Fundament der Schuldenbremse", so Brinkhaus. Er warte darauf, dass nun auch die Steuern erhöht würden. Die Union hat daher vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde angekündigt und wird dieses Budget rechtlich prüfen lassen.

Neues Amt als Ausschussvorsitzender des Agrarausschusses

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat mich am Mittwoch zu seinem Ausschussvorsitzenden gewählt. Die geheime Wahl der 33 anwesenden Ausschussmitglieder erfolgte in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses, die von Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas geleitet wurde. Zuvor hatte mich bereits die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Amt des Vorsitzenden mit 92,3 Prozent der abgegebenen Stimmen nominiert.

Ich habe großen Respekt vor dem Amt des Vorsitzenden und freue mich riesig auf die ehrenvolle Aufgabe. Ich werde das Amt stets mit Herzblut und Freude ausführen. Als Vorsitzender werde ich mich dafür einsetzen, dass die unterschiedlichen Meinungen und Vorstellungen im Ausschuss sachlich und zielgerichtet diskutiert werden können. Die verschiedenen Fraktionen mögen bei der Suche nach Lösungen unterschiedliche Herangehensweisen haben, aber unser Ziel ist das Gleiche: das Beste für unsere Gesellschaft, die Natur und unsere Umwelt, sowie die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Als Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft werde ich in Zukunft die Sitzungen des Ausschusses vorbereiten, einberufen und leiten. Es ist meine Aufgabe zu moderieren, Themen voranzubringen und wo möglich Kompromisse zu finden. Daher kommt mir nun eine überparteiliche Rolle zu
- ich freue mich auf diese Arbeit

Sonderausgabe zum Coronavirus I

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

mit dieser Sonderausgabe von „Politik auf den Punkt gebracht“ möchte ich Ihnen aktuelle Informationen zum Coronavirus zukommen lassen sowie mögliche Ansprechpartner nennen.
Die Bundesregierung arbeitet mit den Ländern und allen beteiligten Stellen, Behörden und Organisationen daran, unsere Bevölkerung zu schützen.

Unabhängig von den Ihnen im Folgenden zur Verfügung gestellten Informationen und Ansprechpartnern, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne jederzeit an mein Wahlkreisbüro mit Fragen und Anliegen wenden (per E-Mail an hermann.faerber@bundestag.de oder telefonisch unter 07162 3057057).

Ansprechpartner und Kontaktadressen

01.Allgemeine Fragen zum Coronavirus
Hotline Landesgesundheitsamt: 0711 904-39555
Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: 030 346465100
Informationen für die Tourismusbranche über das Kompetenzzentrum des Bundes unter

https://corona-navigator.de.

02.Wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums: 030 186151515 oder per E-Mail an buergerdialog@bmwi.bund.de

  1. Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber
    Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555520 oder unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
    Merkblatt Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Das Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen.

04.Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer
Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555500

05.Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen
Wirtschaftsförderung der L-Bank Baden-Württemberg: 0711 122-2345

06.Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen (u. a. Schutzschilde für Unternehmen/Betriebe)
KfW-Bank: 0800 539 9001 oder unter

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Das gesamte, weitreichende Maßnahmenbündel zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung von Unternehmen finden Sie unter

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14.

Die steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen sollen voraussichtlich ab Donnerstag, 19. März 2020, gelten.

Die genauen Regelungen zu den Liquiditätshilfen werden dann auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Dabei handelt es sich derzeit um folgende Maßnahmen:

1.Gewährung von Stundungen ohne strenge Anforderungen, Verzicht auf Verzinsung.
2.Anpassungen von Vorauszahlungen unkompliziert und schnell.
3.Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis 31.12.2020, soweit unmittelbarer Zusammenhang Corona-Virus.

Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bundes- und des Landesfinanzministeriums:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/corona-virus-steuerliche-massnahmen-sollen-betroffenen-unternehmen-helfen/

Ansprechpartner bei allen steuerlichen Fragen sind die jeweiligen Finanzämter vor Ort.

Schule und Kindergarten/Kindertagesstätte

Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen.
Zudem erhalten Sie weitere Informationen unter:
· https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
· https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html.

Für An- und Abmeldungen sowie Rückmeldungen zu meinem Newsletter, schreiben Sie bitte eine E-Mail an hermann.faerber@bundestag.de.

Sonderausgabe zum Coronavirus II

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter möchte ich Sie auf dem laufenden Stand der Informationen zum Coronavirus halten.

Das Corona-Virus bedroht Menschenleben. Die Auswirkungen machen sich nicht nur im Alltag bemerkbar, sondern auch in der Wirtschaft. Bei vielen Unternehmen in unserem Landkreis – ob klein, mittel oder groß – sind die Auswirkungen der Corona-Krise mittlerweile auch auf dem Bankkonto angekommen. Das geht vom Solo-Selbständigen über den Kleinunternehmer, das Handwerk, die Gastronomie, den Einzelhandel, den Mittelstand bis hin zu unseren Großunternehmen. Alle sind in einem gemeinsamen Wirtschaftssystem miteinander verknüpft.
Unser Ziel in dieser Lage ist es, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen.
In engem Austausch haben Bund und Länder ineinander verzahnte und aufeinander abgestimmte Hilfsmaßnahmen festgelegt und das Hilfspaket präzisiert.

Das Hilfspaket umfasst die folgenden konkreten Maßnahmen.

  1. Soforthilfe
    Soforthilfe zur Unterstützung von Solo-Selbständigen, Kleinunternehmern und Betrieben bis 50 Mitarbeiter u. a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten.

Der Bund hilft:

Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeit-äquivalente).
Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeit-äquivalente).
Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona, diese sind zu versichern.

Das Land hilft:

Branchenoffener Fonds für alle Selbständigen und mittelständischen Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs. Dabei sollen je nach Einzelfall bei Betrieben ab 11 Mitarbeitern Mittel in Höhe bis zu 30.000 Euro fließen. Für kleinere Betriebe gelten o.g. Fördersummen. Diese werden nicht addiert.

Ab Mittwoch (25.03.2020) können diese Hilfen bei der IHK und der Handwerkskammer vor Ort beantragt werden. Diese Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden.
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse ist die L-Bank. Der Antrag ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar

(unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/) oder bei der IHK

(unter: https://www.stuttgart.ihk24.de/haupt-serviceberatung/coronavirus-informationen-unternehmen).

Bei Fragen und Problemen in der Antragsstellung und in der -abwicklung bitte ich um entsprechende Information.

  1. Eigenkapital
    Der Bund hilft:
    Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) stützt der Bund systemrelevante Unternehmen und sichert Arbeitsplätze, Lieferketten und Wertschöpfung. Zum Schutz unserer Wirtschaft, der Abwendung von Verkäufen und Insolvenzen wird der Bund mit 600 Mrd. Euro einspringen.

Das Land hilft:
Für kleine und mittlere Unternehmen richtet das Land einen separaten Beteiligungsfonds ein, der mit 1 Mrd. Euro ausgestattet ist. Damit soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen können.

  1. Steuern
    Für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen gelten bis zum 31. Dezember 2020 folgende Erleichterungen bei Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Je nach Notlage können Steuerfestsetzungen und -stundungen vereinbart werden. Vollstreckungsmaßnahmen können ausgesetzt und Säumniszuschläge erlassen werden.

  2. Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld
    Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend ab 1. März 2020 – vorerst bis zum 31.12.2020 befristet – erleichtert beantragt werden. Die Regelung beinhaltet u. a.:

Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind (statt bisher 1/3), damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.
Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeit zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur erstattet.
Unternehmen können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der Arbeitsagentur anzeigen.

  1. Bürgschaftsprogramme
    Der Bund hilft:
    Er stockt seinen Gewährleistungsrahmen bei KfW-Darlehen um bis zu 93 Mrd. Euro (entsprechend der im Haushaltsgesetz gegebenen Möglichkeit) auf. Das bedeutet für kleine und mittlere Betriebe u. a. eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) durch die KfW. Zusätzliche Sonderprogramme für nicht unter die oben genannten Programme fallenden Unternehmen sollen aufgelegt werden.

Das Land hilft:
Zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften wird zudem im Haushalt von 200 Mio. auf 1 Mrd. Euro verfünffacht.

Zum Schluss auf einen Blick: Ansprechpartner und Kontaktadressen

Hotline Landesgesundheitsamt: 0711 904-39555
Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: 030 346465100
Informationen für die Tourismusbranche über das Kompetenzzentrum des Bundes unter https://corona-navigator.de
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums: 030 186151515 oder per E-Mail an buergerdialog@bmwi.bund.de
Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld): 0800 4 555520 oder unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld und https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
Wirtschaftsförderung der L-Bank Baden-Württemberg: 0711 122-2345
KfW-Bank: 0800 539 9001 oder unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

"Ja zum Soli-Abbau" – Bundestag beschließt größte Steuersenkung seit zwei Jahrzehnten

Mit dem „Ja“ zum Abbau des Solidaritätszuschlags entlasten wir Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2021 um über zehn Milliarden Euro jährlich – auch hier im Landkreis. Für über 90 Prozent der Steuerzahler schaffen wir mit diesem Gesetz den Soli komplett ab, und für viele reduzieren wir die steuerliche Belastung deutlich“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber, mit dessen Ja-Stimme dieses Gesetz beschlossen wurde. Das bedeute, dass alle Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2021 deutlich mehr Geld in der Tasche haben werden: Zusammenveranlagte bei der Steuerklärung fast 2.000 Euro, Einzelpersonen bis über 960 Euro im Jahr.
Dies sei jedoch nur der erste Schritt auf dem Weg zum Abbau des gesamten Solidaritätszuschlages und damit der Beginn eines Prozesses, um das Steuersystem von dem Fremdkörper einer Ergänzungsabgabe zu befreien.
„Wir in der Union halten weiter an dem Ziel fest, den Soli für alle Steuerzahler schnellstmöglich abzuschaffen. Das wurde bei der Einführung des Soli versprochen und ist für uns eine Frage der Verlässlichkeit“, erläutert Färber. Deshalb habe die CDU/CSU-Fraktion bei der Verabschiedung des Gesetzes als Signal einen Abbaupfad gefordert.
Der Gesetzesbeschluss bedeutet ab 2021 eine Entlastung von über zehn Milliarden Euro, ab 2022 soll sich der Steuersatz des Soli jährlich um 1,1 Prozent reduzieren. Im Jahr 2024 wird sich die Entlastung bereits auf über 12 Milliarden Euro beziffern. Der endgültige Wegfall ist auf 2026 festgelegt.

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Eine wesentliche Entlastung haben wir für unterhaltsverpflichtete Angehörige beschlossen. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder und Eltern, die nach dem SGB XII gegenüber Leistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind, entlastet und erst ab einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro zur Unterhaltspflicht herangezogen. Auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und im Bereich der fürsorgerischen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes werden Entlastungen vollzogen. Menschen mit Behinderungen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben künftig ebenso einen Anspruch auf SGB XII-Leistungen.

Grundrente kommt: mit Einkommensprüfung

Die neue Grundrente soll ab Januar 2021 für alle eingeführt werden, die mindestens 35 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Zu den 35 Beitragsjahren gehören neben Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung u. a. auch Beitragszeiten aufgrund von Kindererziehung und Pflege.
Grundrente erhalten diejenigen, deren Beitragsleistung zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Eine umfassende Einkommensprüfung wird den Bedarf für die Grundrente feststellen. Dies soll mithilfe der Daten des Finanzamtes von der Rentenversicherung festgestellt werden. Ermittelt werden so beispielsweise alle Renteneinkünfte, Kapitalerträge oder auch Mieteinkünfte. Es gilt dabei ein Einkommensfreibetrag von 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren. Liegen diese Voraussetzungen vor, dann erhalten Berechtigte die Grundrente als Zuschlag. Die Rentenleistung wird dann aufgrund der Höherwertung neu bemessen und von der Rentenversicherung ausgezahlt. Bei den Einkommensfreigrenzen und den Grundrentenzeiten ist eine kurze, wirksame Gleitzone geplant, um harte Abbruchkanten zu vermeiden.
Ein Gang zu den Sozialämtern oder ein Antrag auf Grundrente ist nicht nötig. Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt von der Rentenversicherung automatisch. Aber durch die Einkommensprüfung stellen wir sicher, dass nur Menschen Grundrente erhalten, die sie benötigen, das war ein Kernanliegen der Union.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht an der Seite der Landwirte

Angesichts der Bauernproteste in Berlin, Bonn oder Bayreuth hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Situation der Landwirtschaft am Dienstag auf ihre Tagesordnung gesetzt und ein Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Sie finden das Positionspapier „Unsere Kulturlandschaft – Grundlage für ein vielfältiges und reiches Leben“ hier: https://www.cducsu.de/themen/verkehr-umwelt-bau-ernaehrung-und-landwirtschaft/unterstuetzung-fuer-die-deutsche-landwirtschaft.
Klimaschutz und Landwirtschaft sind wichtig. Wir müssen stets daran denken, wer uns ernährt. In Deutschland werden gutes Obst und Gemüse, gute Milchprodukte und gutes Fleisch produziert. Wir wollen, dass das so bleibt. Die Betriebe brauchen einen fairen Rahmen, Planungs- und Rechtssicherheit. Dafür setzen wir uns in Deutschland und auf EU-Ebene ein. Und alle, die Klimaschutz wollen, müssen wissen, dass das nicht zum Nulltarif geht. Jeder einzelne kann die Angebote der Landwirte nutzen. Ein Blick „hinter die Kulissen“ der die Betriebe Heimat lohnt sich. Die Landwirtschaft ist die stabilisierende Kraft im ländlichen Raum. Sie sorgt dafür, dass der ländliche Raum eine so lebenswerte Heimat für viele Menschen ist.

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Die berufliche Ausbildung in Deutschland wird international als Vorbild gesehen. Sie ist gekennzeichnet durch eine duale Ausbildung, also die Kombination von praktischer Ausbildung im Betrieb und Unterricht in der Berufsschule. Die dadurch gewonnenen jungen Fachkräfte sind ein wichtiger Erfolgsfaktor der deutschen Volkswirtschaft. Dennoch verliert die Berufsausbildung gegenüber dem Studium zunehmend an Bedeutung. Um diesem Trend entgegenzuwirken und Nachwuchskräfte zu gewinnen, haben wir vergangenen Donnerstag das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung verabschiedet und verbessern damit die Situation der Berufsschüler in Deutschland.
So sieht das Gesetz unter anderem die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende vor. 2020 soll sie für das erste Ausbildungsjahr 515 Euro betragen. Bis 2023 sind feste Erhöhungen vorgesehen. Ab dem Jahr 2024 soll die Vergütung jedes Jahr entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen steigen. Weiterhin ist die Einführung von neuen Abschlussbezeichnungen für die drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung vorgesehen, um eine Vergleichbarkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen.

Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Um den Handwerksberuf weiterhin zu stärken, haben wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung beraten, mit dem wir zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder in die Zulassungspflicht führen wollen:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Betonstein- und Terrazzohersteller,
Estrichleger,
Behälter- und Apparatebauer,
Parkettleger,
Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
Drechsler und Holzspielzeugmacher,
Böttcher,
Raumausstatter,
Glasveredler,
Orgel- und Harmoniumbauer,
Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die Wiedereinführung von Zulassungspflichten war schon immer ein großes Anliegen, das die Handwerkerschaft in den regelmäßigen Gesprächen an mich herangetragen hat.

Allergenkennzeichnung

Bei meinem Rundgang auf dem Stadtfest in Göppingen Anfang September wurde ich von Vereinen, die dort an ihren Verkaufsständen Lebensmittel angeboten haben, auf die Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln angesprochen. In der Praxis schien es nach wie vor zu Unklarheiten darüber gekommen zu sein, was die Vereine wie kennzeichnen müssen. Die Europäische Union hat dies in einem Leitfaden klar formuliert. In der Kurzversion ist dies in der Pressemitteilung der EU-Kommission „Kuchenbasar nicht in Gefahr“ formuliert (zu finden unter https://www.presseportal.de/pm/35368/2866654). Darin wird beschrieben, dass Vereine von einer Kennzeichnungspflicht unter bestimmten Bedingungen ausgenommen oder nicht betroffen sind – es wird die Kennzeichnung der Allergene lediglich empfohlen. Ebenso formuliert es das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). In einem sehr konstruktiven Gespräch mit den zuständigen Stellen des Landratsamtes wurde mir erläutert, dass der Landkreis bei diesem Thema den Vereinen keinerlei unnötige Bürokratie auflasten möchte, sondern sich in beratender und unterstützender Funktion sieht. Vorschriften mache er nicht. Die Städte und Gemeinden im Landkreis sollen in einem Schreiben darüber informiert werden, welche Empfehlungen der Landkreis für das Betreiben von Verkaufsständen hat und für Fragen und Beratung jederzeit zur Verfügung steht. Dies begrüße ich außerordentlich. Denn der Verkauf von selbstgemachten Speisen bei Vereins-, Gemeinde- und Stadtfesten gehört für uns einfach zur Kultur dazu. Der Apfelkuchen oder der Kartoffelsalat „so wie ihn Oma“ macht, schmeckt einfach am besten.
Den kompletten Leitfaden „Verordnung zur Lebensmittelhygiene“ finden Sie unter https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/biosafety_fh_legis_guidance_reg-2004-852_de.pdf. Sollte die Kennzeichnung auch künftig bei Kontrollen als verpflichtend eingefordert werden, bitte ich um eine kurze Info.

Reform der Grundsteuer und Grundsteuergesetz zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Am Freitag, 18. Oktober 2019, haben wir im Deutschen Bundestag die Reform der Grundsteuer und eine damit verbundene Änderung des Grundgesetzes beschlossen.
Mit der Grundsteuerreform konnten wir eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Städte und Gemeinden sichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2018 das Verfahren zur Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber bekam jedoch bis zum Ende dieses Jahres Zeit, die Grundsteuer zu reformieren. Dies ist uns heute mit der Gesetzesverabschiedung erfolgreich gelungen. Ohne die Reform wäre eine große Lücke in den kommunalen Haushalten entstanden.
Gleichzeitig haben wir auch ein Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung beschlossen. Damit schaffen wir für Gemeinden die Möglichkeit eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke. Über die Grundsteuer werden die Gemeinden in die Lage versetzt, einen finanziellen Anreiz zu schaffen, die baureifen Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen.

Irritationen zum Weiterbau der B 10

In den vergangenen zwei Wochen lasen wir in der Presse, dass sich der Weiterbau der B 10 verzögere. Die Planung dauere länger als vorgesehen und hinzukäme noch eine Arten- und Vogelschutzthematik, die ebenfalls vor Einreichung der Unterlagen im Bundesverkehrsministerium (BMVI) geklärt werden müsse, da sonst das BMVI Gesehenvermerk nicht ausstellen könne. Ich möchte Ihnen kurz die Fakten darlegen:
Das Landesverkehrsministerium reicht die aktualisierten Planungsunterlagen bis Ende Oktober 2019 im Bundesverkehrsministerium (BMVI) ein.
Das BMVI hat mir zugesichert, dass dann der Gesehenvermerk bis Ende 2019 erteilt wird.
Die Anschlussstelle Geislingen-West (Überkinger Straße) wird mit einer Ampellösung gebaut werden, die im Ergebnis weniger Kosten, weniger Flächenverbrauch und gleiche Qualität bedeutet.
Es geht nur noch um die Prüfung dieser Anschlussstelle. Alles andere ist bereits geprüft.
In der Tat durchquert und tangiert die neue B 10-Trasse zwei Vogelschutz- und zwei FFH-Gebiete. Allerdings können diese Belange regulär im Planfeststellungsverfahren abgeprüft werden. So teilte es mir auch das BMVI mit.
Das Planfeststellungsverfahren muss schnellstens direkt nach Erteilung des Gesehenvermerks eingeleitet werden und der Grunderwerb parallel zu diesem Verfahren durchgeführt werden. Das Geld vom Bund ist bereitgestellt. Daher appelliere ich an die gesamte Raumschaft, den Weiterbau zu unterstützen und die Planungsbehörden zügig ihre Arbeit erledigen zu lassen. Jeder Einwand im Verfahren, der nicht der Sache dient, verzögert den Bau und bedeutet gleichzeitig, dass Kuchen und Geislingen noch länger vom Verkehr belastet sind.

Bundeshaushalt 2020 verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche den Bundeshaushalt 2020 abschließend beraten und verabschiedet. Die Union konnte darin ihren Markenkern, ihren Grundsatz und ihre Verpflichtung umsetzen: Eine gute Wirtschaftspolitik ist zugleich auch die beste Sozialpolitik. Nur wer erfolgreich wirtschaftet, kann den Schwächeren unterstützen. Auch dieser Haushalt kommt ohne neuen Schulden aus. Es ist seit 2014 die 7. „Schwarze Null“ in Folge unter einer unionsgeführten Bundesregierung. Die Schwerpunkte dieses Haushalts liegen auf den Themen: Innere und äußere Sicherheit, Klimaschutz, Bildung und Forschung und sozialer Zusammenhalt. Insgesamt beziffern sich die Ausgaben 2020 auf 362 Milliarden Euro.

Auszugsweise möchte ich über einige Einzelpläne genauer berichten:
Klimaschutz
Klimaschutz gelingt durch Innovation und Technologie, nicht durch Verbote. Rund 7 Mrd. Euro gibt der Bund im Energie- und Klimafonds für Förderprogramme zur CO2-Minderung aus, u. a. für
energetische Gebäudesanierung,
zum Heizungstausch,
für die Ladesäuleninfrastruktur.
Ab dem 1. Januar 2020 gilt auch im Fernverkehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Gleichzeitig wird die Luftverkehrsteuer (insbesondere für vergleichsweise kurze Distanzen) erhöht.
Der Bundesrat hat allerdings am 29. November 2019 die Steuergesetze des Klimapakets vorerst gestoppt. Es wird nun ein Vermittlungsausschuss einberufen, weil die Länder eine andere Verteilung der finanziellen Lasten aus dem Klimapaket fordern.

Innere Sicherheit, Zoll und Justiz
Das Bundesinnenministerium und seine nachgeordneten Behörden erhalten rund 3.900 neue Stellen. Mehrere hundert Stellen davon entfallen auf das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus.

Arbeit und Soziales
Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist erneut der größte Etat mit rund 150,2 Mrd. Euro. Darin enthalten sind u. a.:
Die Erhöhung der Ansätze für das Arbeitslosengeld II um 700 Mio. Euro.
Die Erhöhung des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung um 136 Mio. Euro auf insgesamt knapp 102 Mrd. Euro.
Erwähnenswert darüber hinaus ist, dass die Rücklage der Rentenversicherung ebenfalls auf Rekordniveau mit 40,7 Mrd. Euro ist. Somit kann der Beitragssatz auch 2020 bei 18,6 % bleiben. Durch die gute Beschäftigungslage 2019 liegen die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung 5,1 % über dem Vorjahreswert von 2018. Für die Renten bedeutet dies abermals einen Anstieg zum 01. Juli 2020 um 3,15 % im Westen und 3,92 % im Osten.

Bauern-Demo in Berlin

Landwirte aus der gesamten Republik prägten vergangenen Dienstag mit rund 5.000 Traktoren das Bild in Berlin, um vor dem Brandenburger Tor zu demonstrieren. Der Protest der Bauern ist für mich nachvollziehbar.
Ich habe mit vielen Demonstranten gesprochen, auch mit den Initiatoren von „Land schafft Verbindung". Da kommt viel zusammen. Es ist ein Gemisch aus zu wenig Wertschätzung, pauschalem Bauernbashing, zu wenig Zahlungsbereitschaft von Verbrauchern und politischen Entscheidungen auf allen Ebenen, die den Bauern etwas abverlangen. Kritik machte sich breit zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“, das die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln stark einschränkt und die Landwirtschaft mit zusätzlichen Auflagen belegen will. Die Verschärfung der Düngeregelungen und die noch ungewisse Ausgestaltung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik 2020 wurden ebenfalls kritisiert.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner MdB, hat auf der Demonstration über eine Stunde zu den Landwirten gesprochen und dabei ihr Verständnis für die Landwirte ausgesprochen. Sie erklärte jedoch auch, dass es gesellschaftliche Entwicklungen, Klimawandel, Insektenschwund, Regelungen aus Brüssel, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile gebe, die man nicht ignorieren könne. Gleichzeitig versprach sie, die Landwirte bei den Veränderungen und Belastungen, die auf sie zukämen, zu unterstützen.
Einen Teil haben wir dazu schon geleistet: Denn kurz bevor ich die Demonstranten am Brandenburger Tor besuchte, haben wir im Deutschen Bundestag den Haushalt für das Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft beschlossen und darin ein 70-Millionen-Euro-Programm zum Nährstoffmanagement als Kompensation aufgelegt. Die Mittel stehen über drei Jahre (2020 bis 2022) verteilt zur Verfügung.
Insgesamt haben wir im Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2020 mit 6,7 Milliarden Euro so viele Bundesmittel wie nie zuvor für die Zukunft der deutschen Landwirtschaft vorgesehen.

Filsbahn: Klappt der Betreiberwechsel?

Mit dem Fahrplanwechsel zum 15.12.2019 übernimmt Go-Ahead den Regionalverkehr auf der Filsbahn (Stuttgart-Ulm) von der Deutschen Bahn. Bereits im Frühsommer 2019 hat der neue Betreiber Go-Ahead mit dem Betrieb des Regionalverkehrs auf der Remsbahn (Stuttgart-Aalen-Crailsheim) begonnen. Was mit großen Erwartungen und Hoffnungen der Benutzer auf der Remsbahn begonnen hat, ist mittlerweile in vielfältige Pannen und in massiven Ärger der Fahrgäste umgeschlagen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber hofft, dass dieser holprige Start auf der Filsbahn so nicht eintritt und wendet sich erneut mit der Fragestellung an Go-Ahead, ob die bestellten Triebwagen in voller Anzahl und in ausreichender Zuglänge für den Betreiber rechtzeitig betriebsbereit zur Verfügung stehen werden.

Darüber hinaus bittet er um Informationen, in welcher Weise Vorsorge getroffen wurde, dass sich die bei auf der Remsbahn zu Tage getretenen Mängel, wie zum Beispiel Zugverspätungen, Zugausfälle, nicht funktionierende Türen oder überfüllte Züge auf Grund zu geringer Waggons auf der Filsbahn nicht wiederholen.

Nach Ansicht von Färber ist nur ein funktionsfähiger Zugbetrieb in der Lage, die Menschen von der Eisenbahn als Verkehrsträger zu überzeugen. Die Eisenbahn und damit der schienengebundene öffentliche Personennahverkehr/Regionalverkehr sind ein wichtiges Instrument, um die gesteckten Klimaziele erreichen zu können. Auch deshalb ist es von Bedeutung, dass es mit dem Fahrplan- und Betreiberwechsel weiterhin einen funktionierenden Schienenverkehr im Filstal gibt.

Jahreswirtschaftsbericht 2020

Der Jahreswirtschaftsbericht 2020 und das Jahresgutachten des Sachverständigenrates kommen zu dem Ergebnis, dass die deutsche Wirtschaft konjunkturell nicht mehr so stark wächst. Von einer breiten und tiefgehenden Rezession sei jedoch nicht auszugehen. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im Jahr 2019 nach Prognose des Sachverständigenrates um 0,5 %. Im Jahr 2020 wird ein Wachstum von 1,0 % erwartet. Gleichzeitig entwickeln sich der Arbeitsmarkt ebenso wie die Löhne weiterhin positiv. Das führt durch Entlastungen bei Steuern und Abgaben zu steigenden privaten Einkommen.
Die Sachverständigen halten ein zusätzliches Konjunkturpaket nicht für notwendig. Nach ihrem Urteil lässt die Schuldenbremse einen ausreichenden Spielraum für eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen. Herausforderungen für die heimische Volkswirtschaft werden insbesondere in der schwachen Produktivität gesehen. Die Gründe hierfür sind der demografische Wandel, ein verhaltener Einsatz neuer Technologien, eine geringe Unternehmensdynamik sowie eine schwache Investitionstätigkeit.
Mehr Antworten und Hintergründe zum Jahreswirtschaftsbericht finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung sowie des Bundeswirtschaftsministeriums.
Ich sehe es als absolut notwendig an, dass wir für unsere „Wirtschaftsmotoren“ hier im Kreis die Voraussetzungen schaffen, weiter erfolg- und ertragreich zu arbeiten. Der wirtschaftspolitische Ansatzpunkt der Union ist seit jeher: Das Geld muss erst erwirtschaftet werden, bevor wir es ausgeben können. Nur unter diesen Voraussetzungen erreichen wir eine tatsächliche soziale Gerechtigkeit, bei der Stärkere den Schwächeren stützen kann, ohne dabei selbst überbeansprucht zu werden.
Die CDU arbeitet derzeit an einer Unternehmenssteuerreform, durch die Unternehmen steuerlich stärker entlastet werden sollen.

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Mit diesem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich weiter beschleunigt werden. Dazu werden etwa die Planungsverfahren für Ersatzneubauten verschlankt: Sie sind künftig gänzlich von einer Genehmigungspflicht befreit.
In diesem Zug haben wir, ebenfalls in zweiter und dritter Lesung, das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich beschlossen. Dies folgt den Beschlüssen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf benennt zwölf Projekte aus den Bereichen Schiene und Wasserstraße, die jeweils für eine Zulassung durch Maßnahmengesetz in Frage kommen. Darüber hinaus trifft das Gesetz Festlegungen hinsichtlich Zuständigkeiten und Verfahren, die insbesondere die Bürgerbeteiligung und die Umweltprüfung betreffen.
Durch das Maßnahmengesetz wird das geplante Bauvorhaben direkt genehmigt. Bisher musste in diesen Fällen ein Planfeststellungsverfahren erfolgen. Voraussetzung in jedem Fall ist, dass das jeweilige Bundesland die Maßnahme zur Prüfung im Rahmen des Maßnahmengesetzes einreicht.

Rekordinvestitionen für Infrastruktur

In dieser Wahlperiode stellen wir als Bund Rekordmittel für Investitionen in unsere Infrastruktur bereit, auch wenn dafür in manchen Bereichen Länder und Kommunen zuständig sind: für Schienen, Straßen und Wasserstraßen, für die Digitalisierung der Schulen und für schnelles Internet, für Kitas, für den sozialen Wohnungsbau, für den öffentlichen Nahverkehr in Kommunen, für kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder und Sporthallen.
Diese Investitionen können direkt mit den Planungsbeschleunigungsgesetzen (siehe voriger Artikel) realisiert werden können. Zudem erhöhen wir für den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr die Bundesmittel: ab 2021 auf 1 Mrd., ab 2025 auf 2 Mrd. Euro pro Jahr. Das ist ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz.

Gemeinsame Agrarpolitik 2020 (GAP): Einfachere Umsetzung, weniger Bürokratie und auskömmliche Entlohnung der Landwirte

Gemeinsam mit Norbert Lins MdEP, Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments, und Jan Plagge, Präsident der Vereinigung Bioland e.V., diskutierte ich öffentlich in der FrischAuf-Gaststätte in Göppingen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Teilgenommen daran haben über 70 Zuhörer.
Die GAP gehört zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik und ist seit jeher auf die Lebensmittel- und Ernährungssicherung sowie eine sichere und auskömmliche Entlohnung der Landwirte ausgelegt. Aufgabe GAP ist es, zahlreiche aktuelle und kommende Herausforderungen zu bewältigen. Dazu zählen beispielsweise der Erhalt unserer Umwelt und Artenvielfalt sowie der Schutz unseres Klimas. Gleichzeitig muss sie aber auch dafür sorgen, dass Landwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt und weiterhin qualitativ hochwertige Lebensmittel zu angemessenen Preisen liefern kann.

Die EU-Kommission hat neun Ziele für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik GAP 2020 festgelegt, die an wirtschaftlichen, ökologischen und soziologischen sowie territorialen Gesichtspunkten ausgerichtet sind:
Ziel 1 Gerechtes Einkommen für Landwirte
Ziel 2 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Ziel 3 Wiederherstellung eines ausgewogenen Kräfteverhältnisses in der Lebensmittelkette
Ziel 4 Klimaschutzmaßnahmen
Ziel 5 Umweltpflege
Ziel 6 Erhalt von Landschaften und Biodiversität
Ziel 7 Förderung des Generationswechsels
Ziel 8 Dynamische ländliche Gebiete
Ziel 9 Schutz von Lebensmittelqualität und Gesundheit

Jeder Mitgliedstaat erarbeitet einen nationalen Strategieplan, der bei der EU eingereicht wird. Deutschland muss in seinem Strategieplan Lösungsansätze liefern, das heißt: konkrete Maßnahmen, konkrete Zahlen für die Bepreisung und zur Finanzierung sowie Know-How.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir zur GAP bereits ein Positionspapier mit einem Forderungskatalog aufgelegt. Dies beinhaltet folgende Punkte.
I. Angemessene Finanzierung der GAP bei gleichzeitiger Beibehaltung der Zwei-Säulen-Struktur
II. Regionale Gegebenheiten besser berücksichtigen
III. Beim Umweltschutz auf Anreize und Wertschätzung setzen
IV. Bäuerliche Familienbetriebe stärker unterstützen
V. Bürokratie abbauen und den Verwaltungsaufwand beschränken
VI. Gekoppelte Zahlungen beenden
VII. Attraktive ländliche Räume schaffen
VIII. Europas Vielfalt ist Europas Stärke

GoAhead: Meldestelle für Probleme auf der Filstalbahn

Nicht erst seit dem Betreiberwechsel auf der Filstalbahn zu GoAhead im Dezember erhalte ich regelmäßig Zuschriften von verärgerten Bahnfahrern, die mir ihre Probleme und ihren Ärger über Zugverspätungen oder nicht fahrende Züge schildern. Deshalb habe ich die Zugfahrer gebeten, mir Verspätungen, Zugausfälle und Probleme im Zugfahrplan auf der Filstalbahn zu melden. Weit über 200 Zuschriften haben mich im Zeitraum zwischen dem 09. und 27. Januar 2020 erreicht – vielfach mit mehreren Störungsmeldungen in einer Mail.
Gewiss ist dies nur ein Auszug, aber das Zeichen des Unmuts ist eindeutig. Wie angekündigt habe ich diese Meldungen an das Landesverkehrsministerium in Stuttgart weitergeleitet, verbunden mit folgenden Fragen an den Verkehrsminister der Grünen:
In welcher Art und Weise möchte das Verkehrsministerium eine Verbesserung auf der Filstalbahn erreichen?
Ob und in welcher Weise ist GoAhead gegenüber dem Land Baden-Württemberg für die Schlechterfüllung schadensersatzpflichtig?
Ob und in welcher Weise gedenkt das Land Baden-Württemberg, die Bahnnutzer finanziell zu entschädigen?
Welche Zuglängen bzw. Anzahl an Waggons bei den jeweiligen Zügen auf der Filstalbahn hat das Land in seiner Ausschreibung für diese Nahverkehrsleistung zugrunde gelegt?
Meinen vollständigen Brief und die Grafik mit den Spitzenwerten finden Sie hier auf meiner Homepage.

Die zuständigen Stellen müssen bei diesem Thema schnell funktionierende Lösungen finden. Für den Fahrgast darf ein Betreiberwechsel nicht spürbar sein. Der Bahnnutzer will schlichtweg ohne große Verspätungen und Schwierigkeiten von A nach B kommen.